Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Dänemarks, der am 6. März den Flensburger Taxifahrer Jörg Ridder vom Vorwurf des Menschenschmuggels freigesprochen hat. Damit wurde die erstinstanzliche Verurteilung vom Juni 2008 zu 50 Tagen Haft aufgehoben. Die dänische Justiz hatte dem deutschen Fahrer des Taxis vorgeworfen, er habe sich vor Fahrantritt in Deutschland die Ausweispapiere seiner Fahrgäste nicht zeigen lassen. Nicht zuletzt die flüchtlingsfeindliche bundesdeutsche Asylverweigerungspolitik veranlasst regelmäßig Asyl- und Schutzsuchende ihr Glück lieber in Skandinawien zu suchen. Immer wieder werden im deutsch/dänischen Grenzland Menschen, die z.B. den Kriegen in Afghannistan oder dem Irak entflohen sind, als "illegale Einwanderer" von deutscher oder dänischer Polizei aufgegriffen.
Weil die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage wegen Menschenschmuggels irrtümlich einen falschen Paragrafen vorbrachte, hat der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen den 41-jährigen Flensburger Jörg Ridder am Freitag freigesprochen. (Hamburger Abendblatt)
Fast zeitgleich wie Ridder musste ein Hamburger Taxifahrer sogar fünf Tage mehr als die vom selben Gericht verfügten 50 Tage Haft abbüßen, weil er bis zu der von ihm beantragten Berufung im Gefängnis bleiben sollte. Auch er hatte drei afghanische Flüchtlinge ohne gültige Einreisepapiere von Deutschland nach Dänemark gefahren. Erst als er seinen Revisionsantrag zurückzog, wurde er freigelassen. (dpa)
Die Anklage hatte schlichtweg die Paragraphen verwechselt. Es ist somit nur ein Freispruch 2. Klasse :-( Die Sache an sich ist also nicht geklärt, deutsche Taxifahrer sind aus Sicht des dänischen Staates weiterhin Hilfszöllner und müssen mindestens ausländisch aussehnde Fahrgäste kontrollieren. Soetwas nennt man glaube ich Rassismus :'( (rowi.standardleitweg.de)
Anders urteilte ein Esbjerger Gericht im Fall einer Schweizer Taxifahrerin. Das Schweizer Taxi war unweit des Autobahn-Grenzübergangs Ellund/Fröslee bei Flensburg von der dänischen Grenzpolizei kontrolliert worden. Im Wagen saßen der siebenjährige Sohn der Frau sowie zwei Männer und eine Frau aus dem Irak. Letztere konnten keine Papiere vorlegen. Deshalb nahmen die Beamten die Schweizer Taxifahrerin wegen Schleuser-Verdacht vorläufig fest. Das Gericht sah in ihrem Fall den Tatbestand der vorsätzlichen Schleusung nicht gegeben und ordnete nicht - wie beim Flensburger Taxifahrer Jörg Ridder (40) und seinem Hamburger Kollegen Cebrail Gökcen(42) - eine Untersuchungshaft an.
Nicht die Beförderung der drei Afghanen nach Pattburg, sondern die anschließende Weiterfahrt mit ihnen nach Kopenhagen wurde als vorsätzliche Beförderung illegaler Einreisender in Bereicherungsabsicht ausgelegt.
Bei aller Freude über den Freispruch: Es ist mehr als dumm gelaufen! Bei einer Verurteilung Ridders wäre sein Anwalt vors EU-Gericht gegangen. Das ist ihm zwar jetzt erspart geblieben, doch der Schwebezustand zwischen legaler Taxitätigkeit und grenzüberschreitender Kriminalität bleibt erhalten. Es ist unhaltbar für alle Beteiligten, dass Frau Justitia beide Augen verschlossen hält! (der nordschleswiger)