Ein Beispiel für gemeine Berichterstattung vom 21.8.2009. Seit 2006 lebt der heute 55- jährige Erich E. von Harz IV. Falsche Versicherung an Eides statt.
Bei der Frage nach seinem Einkommen verschwieg (er, von mir ergänzt- Gerd) gegenüber dem Gerichtsvollzieher kürzlich erhaltene, bzw. noch ausstehende Provisionszahlungen. Nur einen Tag nachdem strich Erich E. eine Provision in Höhe von 219 Euro ein. Ein hartnäckiger Gläubiger ermittelte die Provisionsgeschichte und zeigte ihn an. Meldorfer Amtsrichter Christian Korf (58).
Lange Jahre seines Lebens stand er als Direktor einem volkseigenen Betrieb in der DDR vor. Mit der Wende war für ihn der „Direktorposten“ dahin. Zum Tatvorwurf zeigte E. sich geständig: „Dass ich bei der Versicherungsfirma noch einige Sachen offen hatte, war mir geläufig. Ich wusste aber nicht in welcher Höhe, da noch Provisionen auf mich zukommen.“ Angesichts der Unbescholtenheit des Angeklagtem regte Staatsanwalt Kjell Gasa die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 300 Euro an. „Da bin ich ja noch mal mit einem blauen Auge davongekommen.“ sagte er abschließend.
In der Tat ist unlängst ein mit Hammer und Zirkel tätowierter Obdachloser in Nordhastedt tot aufgefunden worden. Da die Leiche unbekleidet war, sieht es nach einer Hinrichtung aus. Hammer und Zirkel waren die Nationalflaggensymbole der DDR. Das ist schon sträflich genug. Du hast richtig gelesen, werter Netsurfer, 300 Euro bezahlt für das Verschweigen von 219 Euro. Auflage zur Einstellung? Was wäre denn die Strafe gewesen, wenn er auf einem Verfahren bestanden hätte.
So bereichert sich das System an den kleinen Leuten, die von einem Grundeinkommen leben müssen, bei dem niemand es einsehen kann, weshalb jemand nicht bei 690 Euro oder weniger verschweigen soll, dass er von anderswo her noch Einkünfte hat. Wenn dann nur aus einem Grund. Weil die Rasterfahndung und Ämterzusammenführung einen gläsernen Menschen schafft, und den Ermittlern nichts mehr entgeht.
Genüsslich führt der Schreiber (plu) ihn vor als „erfolglosen arbeitslosen DDR- Akadmiker Erich E.“ und somit widerlichstem Abschaum, der, allein weil er existiert, hohe Bestrafung verdient hat. Erich E.- wie sonst soll so einer denn genannt werden. Ein ehemaliger VEB- Direktor ist selbstverständlich ein Stasi- Schläfer, der auf Verdacht eine ausgewischt verdient. Ostenfeindliches Mobbing könnte eine neue Sportdisziplin werden. Hat er glaubwürdig abgeschworen?
In Kürze wird das Gericht entscheiden, dass Harz IV zuwenig ist. Werden dann die Erschaffer bestraft oder kriegen mindestens eine Geldauflage? In diesem System gillt nach wie vor, wer genug Geld für teure Rechtsverfahren hat, kann sich jedes Verbrechen leisten. Daher ist ein Kampf gegen Korruption gleich einem Kampf für die Abschaffung dieses Systems.