GLOBAL 2000 (Friends of the Earth Austria)

Presse-Information vom 23.7.2006

Bienenschädigendes-Pestizid darf nicht länger legal bleiben!

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat das Pflanzenschutz-Gift Imidacloprid bei einer Bodenuntersuchung eines Maisfeldes in der Steiermark im Bezirk Deutschlandsberg nachgewiesen. "Es ist ein Skandal, dass Imidacloprid in österreich immer noch eingesetzt wird - und noch dazu legal! Imidacloprid wirkt nachweislich als Nervengift auf Honigbienen", warnt Lisa Kernegger, Pestizid-Expertin von GLOBAL 2000. "Schon seit zwei Jahren ist Imidacloprid in Frankreich im Maisanbau verboten." GLOBAL 2000 kritisiert scharf, dass sich Landwirtschaftsminister Josef Pröll weigert, die Anwendung von Imidacloprid endlich auch in österreich zu verbieten. Damit nicht genug, Imidacloprid wird sogar im Rahmen des geförderten Umweltprogramms öPUL, das wörtlich für österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft steht, legal eingesetzt.

Eine in österreich durchgeführte Studie kam bereits 2002 zu einem alarmierenden Ergebnis. Es wurde eine Reduktion der Brutaufzucht unmittelbar nach der Anwanderung des Bienenvolkes an die mit Imidacloprid gebeizten Rapsfelder beobachtet. Das hatte eine Schwächung des gesamten Bienenvolkes zur Folge. Seit einigen Jahren steht Imidacloprid im Verdacht für das Sterben von 90 Millionen Bienen in Frankreich innerhalb von 10 Jahren verantwortlich zu sein. Eine vom französischen Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie kam 2003 zu dem Ergebnis, dass Imidacloprid für das weiträumige Bienensterben mitverantwortlich ist. Daraufhin erließ Frankreich 2004 ein Verbot für Imidacloprid im Maisanbau. Dieses Verbot wurde im April dieses Jahres trotz heftiger Proteste der Erzeugerfirma Bayer erneuert. Mit einem Umsatz von über 500 Millionen Euro jährlich gehört der Wirkstoff zu den wichtigsten Bayer- Produkten (z.B. Gaucho).

GLOBAL 2000 fordert nun für österreich dringend das Verbot aller Pestizide, die das Gift Imidacloprid enthalten. "Bienen leisten einen unschätzbaren Beitrag zu Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen. Dies darf nicht durch einzelne chemische Wirkstoffe gefährdet werden", warnt Kernegger "Zudem besteht große Gefahr der vermehrten Verwendung von Imidacloprid durch die Zunahme des Rapsanbaus für die Biodiesel-Produktion. Davor warnen wir eindringlich. Zukünftige Probleme sind sonst vorprogrammiert. österreich muss jetzt dem Beispiel Frankreich folgen und dieses für Bienen so gefährliche Pestizid Imidacloprid verbieten", so Kernegger abschließend.

Versand: Coordination gegen BAYER-Gefahren
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Beirat
Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, Chemiker, ehem. MdB, Burgwald
Dr. Sigrid Müller, Pharmakologin, Bremen
Prof. Dr. Anton Schneider, Baubiologe, Neubeuern
Prof. Jürgen Junginger, Designer, Krefeld
Dr. Erika Abczynski, Kinderärztin, Dormagen
Eva Bulling-Schröter, MdB, Berlin
Dr. Janis Schmelzer, Historiker, Berlin
Wolfram Esche, Rechtsanwalt, Köln
Dorothee Sölle,Theologin, Hamburg (gest. 2003)


Euer Reichtum ist unsere Armut Frankfurter Rundschau, 28. Juli 2006

Streit über Bayer-Chef:

Kartell-Debatte geht weiter

Köln/Leverkusen - Die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Einspruch gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Bayer-Konzern eingereicht. Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei "teilweise absurd" und "merkwürdig", kritisierte der Verein, der dem Dachverband Kritische Aktionäre angehört.

Die CBG hatte gegen Bayer-Chef Werner Wenning Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt. Wenning wird vorgeworfen, die Beteiligung des Konzerns an illegalen Kartellen geduldet oder angeordnet zu haben. Bayer war in den vergangenen Jahren der Beteiligung an Preisabsprachen mit Konkurrenz-Firmen überführt worden. Der jüngste Geschäftsbericht weist Rückstellungen von 275 Millionen Euro für Kartellstrafen aus.

In der Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass "davon auszugehen ist, dass die Bayer AG durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde". Zudem sei angesichts "des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren, davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden." Darum, so die Logik, kann man Wennig keine Veruntreuung vorwerfen.

Bei den aufgeflogenen Kartellen handle es sich nicht um Ausrutscher, sondern um "systematische Geschäftspolitik" von Bayer, meinte CBG-Anwalt Eberhard Reinecke. Durch die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln würden große Unternehmen zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Ein Bayer-Sprecher widersprach den Vorwürfen und verwies auf ein Programm des Konzerns, das sich zur "strikten Einhaltung des Kartellrechts" bekenne.

Schützenhilfe erhält die CBG von der EU-Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls eine Haftung von Firmenvorständen für Kartell-Absprachen fordert. Ein Sprecher der Behörde bezeichnete die Strafanzeige gegen Bayer als "hilfreich" und "sinnvoll". duf

Presse-Information der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 28. Juli 2006

„Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln ermutigt Unternehmen zu kriminellem Handeln”

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Einspruch gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen den BAYER-Konzern erhoben. Axel Köhler-Schnura, Sprecher des Vereins, bezeichnete es als „Skandal, dass jeder Ladendieb für seine Taten haftbar gemacht wird, während Konzern-Verantwortliche für kriminelle Machenschaften der von ihnen geleiteten Unternehmen keine Verantwortung übernehmen müssen.”

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte im April gegen den BAYER-Vorstandsvorsitzenden Werner Wenning Strafanzeige wegen Veruntreuung gestellt. Die CBG wirft Wenning vor, „die anhaltende Teilnahme des Konzerns an illegalen Kartellen geduldet oder angeordnet zu haben”. BAYER war in den letzten Jahren regelmäßig der Beteiligung an Preisabsprachen mit Konkurrenz-Firmen überführt worden und zahlte Strafen in dreistelliger Millionenhöhe.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren mit teilweise absurden Begründungen eingestellt. So heißt es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (...) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.”

Illegale Preisabsprachen ziehen sich wie ein roter Faden durch die 140jährige Firmengeschichte. Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG: „Es handelt sich bei den aufgeflogenen Kartellen nicht um Ausrutscher, sondern um systematische Geschäftspolitik von BAYER. Daher kann die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln nur als merkwürdig bezeichnet werden. Große Unternehmen werden hierdurch zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt.” Reinecke fordert die Politik auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen zu schaffen.

Zustimmung erhält die Coordination gegen BAYER-Gefahren von der EU-Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls eine Haftung von Unternehmens-Vorständen für Kartell-Absprachen fordert. Ein Sprecher der Behörde bezeichnete die Strafanzeige gegenüber dem Verein als „hilfreich” und „sinnvoll”.

Philipp Mimkes von der CBG: „Es ist bezeichnend, dass die EU-Wettbewerbsbehörde Ermittlungen gegen die Verantwortlichen von BAYER begrüßt, während die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung abweist, die Preisabsprachen hätten dem Unternehmen insgesamt genutzt. Ganz abgesehen davon, dass dies dem Rechtsempfinden des Normalbürgers zuwider läuft: die Zeche für überhöhte Preise zahlen die Verbraucher.”

Weitere Informationen finden sich auf der Kampagnen-Seite unserer homepage.

Einige der Kartelle, an denen BAYER in den vergangenen Jahren beteiligt war: