Neues Förderinstrument für Existenzgründer

/* */
/* */

Der Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld Dithmarschen (dh) 500 Männer und Frauen, die sich selbstständig gemacht haben, bekommen derzeit einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit in Heide. „Wir würden uns freuen, wenn es noch mehr Existenzgründer gäbe”, sagt Christoph Möller, Geschäftsführer der Heider Arbeitsagentur für den operativen Bereich.

Der Grund ist klar: Eine tragfähige Idee kann eine echte Alternative zur Arbeitslosigkeit sein. Der Zuschuss für die Existenzgründung wurde jetzt neu geregelt. Bislang standen der Agentur für Arbeit zwei mögliche Förderinstrumente zur Verfügung, das Überbrückungsgeld und der Existenzgründerzuschuss (besser bekannt als Ich-AG). Beides wird ersetzt durch den neuen Gründungszuschuss. Bereits laufende Förderungen sind jedoch nicht betroffen.

So läuft der Gründungszuschuss: Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten nunmehr für neun Monate das Arbeitslosengeld I weitergezahlt. Zusätzlich bekommt der Existenzgründer eine Sozialausgabenpauschale in Höhe von 300 Euro. Nach Ablauf der neun Monate kann die Zahlung der 300 Euro um bis zu sechs Monate verlängert werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des neuen Gründungszuschusses ist allerdings ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 90 Tagen bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Übergangsweise können Existenzgründer bis zum 1. November mit dem Überbrückungsgeld gefördert werden. Das ist der Fall, wenn sie keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben, weil sie über keinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe von 90 Tagen verfügen.

Die Neugründer müssen neben einem tragfähigen Geschäftsplan und der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle - wie Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer - auch über kaufmännisches Basiswissen verfügen, um den Gründerzuschuss zu erhalten.

„Kaufmännische Voraussetzungen und die richtige Motivation sind für das Überleben eines Neugründers unerlässlich. Genügend Fördermittel sind vorhanden. Die Kunden müssen nur noch ein tragfähiges Konzept für ihren Schritt in die Selbstständigkeit vorweisen und können dann durchstarten”, sagt Christoph Möller.

Weitere Informationen zum neuen Gründungszuschuss gibt es bei den Vermittlungsfachkräften der Arbeitsagentur in Heide, Brunsbüttel, Meldorf und Tönning.

/* */
/* */

Eine weitere Verhöhnung von Armen, die mit diesem Instrument nichts anfangen können. Schon das überbrückungsgeld hat zahlreiche Existenzgründerinnen in den Ruin getrieben.
Gar nicht zu reden von Ich-AG, durch die du anschließend aus der Arbietslosenvericherung geflogen bist. Das neue Gründungsgeld bewilligt zwar eine Sozialabgabenpauschale von 300 € zusätzlich für maximal ein Jahr. Selbst wenn die Pauschale monatlich gezahlt wird, deckt sie die Ausgaben nicht.

/* */
/* */