Thesen zum Regelsatz für Alg II-BezieherInnen

I) 6,4 Mio. Personen bekommen z. Zt. Alg II oder (als Familienangehörige) Sozialgeld.

II)345 Euro reichen nicht aus, um Grundbedürfnisse ausreichend zu befriedigen. 345 Euro bedeuten Existenzunsicherheit, Armut und soziale Isolation.

III)Der Paritätische Wohlfahrtsverband tritt dafür ein, die versteckte Kürzung des Regelsatzes von 37 Euro rückgängig zu machen. Er fordert einen Regelsatz von 412 Euro. Verschiedenen Untersuchungen zu Folge kann man sich von dem für Essen und Trinken veranschlagten Betrag allenfalls 20 Tage im Monat ausgewogen ernähren. Der Regelsatz von 345 Euro ist ein "Rentnerregelsatz". Die unteren 20 % der Einpersonenhaushalte, deren Ausgabeverhalten Maßstab für diesen Regelsatz sind, bestehen überwiegend aus Rentnerinnen, die über 70 Jahre alt sind.

IV) Unterkunftskosten müssen in angemessener Höhe zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden. Sie dürfen nicht pauschaliert werden.

V) Das Armutsniveau für einen Alleinstehenden lag nach Auffassung der Bundesregierung 2001 bei 938 Euro.

VI) Mobilität - auch für Arbeitslose! Der öffentliche Nahverkehr muss von Erwerbslosen zum Nulltarif genutzt werden können, ebenso wie Freizeiteinrichtungen.

VII)Fraglich ist auch, ob es der Würde des Menschen entspricht, seine Arbeitskraft als Ware verkaufen zu müssen.

VIII)"Weg mit Hartz IV" kann nicht bedeuten, den Zustand vor Einführung von Hartz IV, d.h. die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige, wiederherstellen zu wollen. Dieser Zustand war auch nicht hinnehmbar.

IX) Das Kapital hetzt Arbeitslose und Beschäftigte gegeneinander, Der DGB-Bundesvorstand, der im Interesse der Förderung der Kapitalverwertung weder die Erhöhung des Regelsatzes noch einen gesetzlichen Mindestlohn fordert, fällt damit Arbeitslosen und Beschäftigten in den Rücken.

X)Da Arbeitslosigkeit ihre Ursache nicht in zu hoher Arbeitslosenunterstützung oder zu hohen Löhnen hat, sondern in den ökonomischen Gesetzen dieser Wirtschaftsordnung, muss diese auch für die Unterhaltungskosten der überflüssig Gemachten aufkommen, nicht etwa die Arbeitslosen selbst und ihre Familien.

XI) Was kostet die Regelsatzerhöhung auf 500 Euro? Eine Regelsatzerhöhung auf 500 Euro würde einschließlich der aus ihr folgenden Regelsatzerhöhungen für Haushaltsangehörige etwa 10-15 Mrd. Euro kosten. Man kann sehen, dass der Reichtum dieser Gesellschaft völlig ausreichen würde, diese Forderung zu befriedigen. Das Kapital aber verjubelt und verspekuliert lieber den durch die Arbeit von Millionen aufgehäuften Reichtum in für uns sinnlosen Anlagen. Aber nur so lange, wie Arbeitslose und Beschäftigte das Kapital nicht gemeinsam in seine Schranken verweisen.

www.klartext-info.de