Kontosperrung seit drei Monaten

Kontosperrung seit drei Monaten - 17/11/2005 13:49
Bereits zum dritten Mal gehe ich an den Bankschalter und flüstere dem Angestellten zu, ob er mir Geld auszahlen könnte, weil mein Konto gesperrt ist.
Herr E. vom Ordnungsamt Weddingstedt hat angekündigt, mir den Gerichtsvollzieher zu schicken. Ich sagte ihm am Telefon:"Sie wollen mich wirtschaftlich ruinieren." Er antwortete, "wollen sie mich beschimpfen?"
Habe bereits zweimal nicht rechtzeitig den Strom überwiesen, und meine Vermieterin ist auch stinksauer. Einzahlen der Telekomrechnung kostet 12€ Gebühren.
In der Agentur ruft die Sachbearbeiterin erstmal durch den gesamten Großraum: "Sag mal, wie war das noch bei den Pfändungen?" Solange ich noch das Konto habe, bekomme ich keinen Scheck, der würde auch 12€ Gebühren kosten. Ein Kontowechsel auf ein Konto von meiner Schwester wird nicht akzeptiert.
Schuldnerberatung würde ja heißen, dass ich zugebe, dass ich Schuld habe. Es handelt sich u.a. um Parkbußgelder, die ich zwar bezahlt habe, nur eine Woche zu spät und nun sind da eben die Auslagen (ca 70€). Die sehe ich nicht ein. Hier werden die Armen wie ein Schwamm ausgepresst.
Sieben Tage Zeit zum Geldabheben ist ziemlich knapp, wenn ein Feiertag dazwischen ist oder mal wieder die Computer ausgefallen sind.
Jemand noch eine Idee?

Re: Kontosperrung seit drei Monaten - 17/11/2005 14:04 hallo gerd! das hört sich ja nicht so gut an. ich würde bald sagen,auch wenn es schwer ist gehe zum amtsgericht und hole dir ein zahlschein und spreche dort mal dein problem bei einem rechtspfleger vor und suche dir dann einen anwalt. weil ich denke die kiste ist so festgefahren das du ohne hilfe da nicht mehr raus kommst. es gibt die möglichkeit prozesskostenbeihilfe zu beantragen.du holst dir ein zahlschein wie beschrieben und gehst damit zu einem anwalt und der beantragt die hilfe für dich. und den schilderst du dein problem noch mal ausführlich und nehem alle unterlagen mit zum anwalt die zu der sache gehören.das ist meiner meinung der einzige ausweg,wenn die dich schon am telefon versuchen einzuschüchtern.Gruß Franky
Re: Kontosperrung seit drei Monaten - 17/11/2005 16:08 Hallo Frankie
Danke für die Antwort.
Beim Gericht direkt bin ich noch nicht gewesen. Was meinst du mit Zahlschein?
Meine Rechtsanwältin hat Widerspruch eingelegt damals. Vorher hat der Rechtsberater von Verdi mir geantwortet, er macht keine Rechtsverfahren. Das ist doch zum Haareraufen. Harz IV geht jetzt richtig los. Durch die große Koalition werden die ganzen Gemeinde- Khomeinis all das tun, was sie immer schon gewollt haben.
Die Post will mir das Konto kündigen, weil es ja sowieso immer gesperrt ist. Ein neues Konto kriege ich auch nicht auf, wegen Schufa. (seufz)
viele Grüße von Gerd

Re: Kontosperrung seit drei Monaten - 17/11/2005 16:28 hallo gerd! mit zahlschein meinte ich ,den bekommst du beim amtsgericht,wo du denn dein anwalt von bezahlst.aber wie ich lese, hast du schon eine anwältin mit deinen interessen beauftragt,dann suche sie doch wieder auf und bitte sie dir zu helfen.das mit dem konto ist natürlich ein problem.wie siehts denn aus mit einer schuldnerberatung? weil irgendwie mußt du ja wieder auf die beine kommen.versuche am besten den weg über einen anwalt.der kennt sich besser mit der sache aus. kopf hoch!!! du packst das.
Gruß Franky
Re: Kontosperrung seit drei Monaten - 17/11/2005 22:22 Hallo Gerd,

zunächst schaue und lese dieses;
Kontopfändung
Autorin: Jutta Brinkmann

Kontopfändung, das heißt: Nichts geht mehr, nicht nur am Geldautomat. Immer mehr Menschen erleben diese Blamage. Einen Anstieg von bis zu 20 Prozent verzeichneten die Sparkassen im Rheinland von 2002 auf 2003. Dabei wissen die Gläubiger oft, dass nichts zu holen ist und wollen damit nur psychischen Druck auf den Schuldner ausüben. Denn die Hälfte der von Pfändungen betroffenen Konten werden dort auf Guthabenbasis, also ohne Dispo-Kredit geführt, weil nur Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen eingehen.

Ein ganz normaler Fall: Eine Familie hat eine Zeitlang über die bescheidenen Verhältnisse gelebt, bestellte bei Versandhäusern mehr als sie sich leisten konnte. Ein paar hundert Euro Schulden sind zusammen gekommen. Erst am Geldautomaten erfahren viele Schuldner dann den Ernst der Lage, wenn die Bank nicht vorwarnt. Die Karte bleibt einfach drin, keine überweisung, kein Dauerauftrag wird mehr ausgeführt, egal wie hoch das Guthaben ist. Die Ursache: Das Konto ist gepfändet worden. Roman Schlag von der Caritas-Schuldnerberatung erläutert: „Das Schlimme an einer Kontopfändung ist ja, dass einer Familie nicht einmal Geld zum Leben übrig bleibt, wenn sie nicht rechtzeitig reagiert. Die Pfändungsfreigrenzen brauchen dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir helfen den Ratsuchenden in einem solchen Fall und stellen einen Antrag bei Gericht, damit der Familie das zum Leben Notwendige ausgezahlt wird. Das sind für eine vierköpfige Familie immerhin bis zu 1680 Euro. Wird dieser Antrag nicht gestellt, geht das Geld unvermeidlich an die Gläubiger und die Familie hat das Nachsehen.“

Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen diesen Antrag nach § 850 k Zivilprozessordnung bei Gericht zu stellen. Danach wird Ihnen das Gehalt zumindest in Höhe der Pfändungsfreigrenzen innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt. Wie hoch Ihre Pfändungsfreigrenzen sind, erfahren Sie ebenfalls bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Sozialleistungen muss die Bank sogar ohne Antrag innerhalb von sieben Tagen rausrücken, z.B. das Kindergeld (SGB 1 § 55). Oft müssen Gläubiger keinen Cent von den Familien bekommen. Aber viele Schuldner kennen ihre Rechte einfach nicht und versäumen die Fristen.

Kommt eine Kontopfändung vom Finanzamt gilt es besondere Regelungen zu beachten: Denn, was viele Steuerzahler nicht wissen: Ein Steuerbescheid ist – ohne Gang zu Gericht – sofort vollstreckbar und ein Einspruch reicht in einer solchen Situation nicht aus, um die Zahlung der Steuer zu verhindern. Bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes muß ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und begründet werden. Auch hier helfen Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte und Steuerberater.

Banken dürfen nach einem BGH-Urteil (Urteil vom 18.5.99, AZ: XI ZR 219/98) keine Gebühren mehr für eine Kontopfändung nehmen, denn dies ist kein Service für den Schuldner, sondern die Bank kommt damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Oft sind Kontokündigungen die Folge einer Kontopfändung. Weil die Armut in Deutschland steigt, stehen immer mehr Menschen ohne Konto da. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen sind es inzwischen 200.000 bis zu einer Million Menschen, die keinen Zugang mehr zu einer Bankverbindung haben. Damit sind dann die Schuldner vom internationalen Standard des bargeldlosen Zahlungsverkehrs abgeschnitten. Ohne Konto kein Mensch, heißt es in den Verbraucherzentralen. Ohne Konto muss man seine Miete oder die Steuer bar einzahlen, was sehr kostspielig ist. Ohne Konto hat man erhebliche Nachteile bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Arbeitsplatz.

Wenn sogar unpfändbare Sozialleistungen wie Rente, Sozialhilfe oder Kindergeld per Kontopfändung aufs Konto der Gläubiger gehen, sprechen Fachleute von Kahlpfändungen. Das ist zunächst mal erlaubt, aber wenn diese Pfändung unsinnig ist, dann spricht man von einer „unbilligen Härte“ (§ 765 a ZPO). „Das ist z.B. dann der Fall, wenn auf dieses Konto nur Rente eingeht oder Sozialhilfe und nicht zu erwarten ist, dass sich das ändert. Dann kann man zum Gericht gehen und einen Härteantrag stellen und dann wird die Pfändung insgesamt aufgehoben“, so umschreibt der Kölner Rechtsanwalt Georg Etzbach die rechtliche Lage vieler Schuldner. Diverse Gerichtsurteile unterstützen diese Einschätzung der juristischen Situation (z.B. OLG Frankfurt a. M. , Beschluss vom 15.7.1999 –26 W 28/ 99) Wichtigster Rat für Betroffene: Bei Schuldnerberatungen kann man sich Hilfe holen, auch lange bevor sich die Situation bis zur Kontopfändung zuspitzt.

Quelle; http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2004032806.html

Der nächste Schritt sollte zu deiner Bank führen um deutlich zu klären, wer diese Pfändung veranlaßt hat. Normal müßte dir darüber ein Beschluß vorliegen. Dann ab zum Amtsgericht, dem sogenannten Rechtspfleger. Er wird dich weiter beraten. Wenn du nicht weiter kommst, melde dich nochmals.

Liebe Grüßele Farnmausi
Natürlich spreche und rate ich nur aus perönlicher Erfahrung