habe, wies Heuck auf dessen Ohrleiden hin.
Er warf dem Staatsanwalt vor, zu behaupten, dass das, was er sagte, unrichtig sei.
In seinem Abschlussplädoyer referierte er zuerst über die Ziele der KPD. Später erklärte er, es sei immer sein Bestreben, in gegnerische Versammlungen zu gelangen und sich dort das Wort geben zu lassen. Die Nazis hätten ihm das unmöglich gemacht. Niemals wäre er mit Rachegedanken in die Versammlungen der Nazis gegangen.
‚Nirgends spielt sich der Kapitalistische Klassenkampf gegen den Arbeiter schärfer ab als in Dithmarschen. Bei der Entwicklung des Faschismus an der Westküste ist es nötig. dieser Bewegung Einhalt zu gebieten.‘
Zur Kranzniederlegung für Stürzebecher, zu dem der Landrat nach Wöhrden etwa 100 Beamte entboten hätte, bemerkte er:
Wäre dies am 7.3.29 geschehen, wäre es niemals zu diesen Schlägereien gekommen, In einem kommunistischen Staat würde der Landrat ob seines Verhaltens unter Anklage gestellt.
Zu Staatsanwaltschaftsrat Dr. Junker, dem 2. Ankläger sagte er, wenn er freigesprochen werden sollte, wäre Junker erledigt. Man hätte ungeheures Material gegen diesen. Die bewusst einseitige Stellungnahme des Staatsanwalts in der Voruntersuchung und während des Prozesses, wären auch auf Druck einer gewissen bürgerlichen Presse zurückzuführen.
Während dieser Zeit, am 26. März, führte die KPD eine Versammlung in Altona durch, bei der Christian Heuck über „Klassenurteil und Republikschutzgesetz” referierte und der frühere Nazi Schmidt über Korruption in der NSdAP sprach. (DLZ)
Er wehrte sich seiner Haut und Rechtsanwalt Hegewisch gab sein Bestes: ‚Es- das Geschehen vom 7.3.- war eine deutliche Ankündigung des Terrors in organisierter Form.‘ Alles nützte nichts: „In keiner Weise ist erwiesen, dass die Kommunisten irgendwelche Vorbereitungen getroffen hatten, aber manches, was nicht festgestellt werden konnte, kann als wahrscheinlich gelten.” Richter Block sprach Gesinnungsrecht. Er hätte nur noch sagen müssen: „Kommt ganz darauf an, von welcher Sicht aus”. Sie wurden verurteilt „weil sie Überzeugungstäter”, sprich Leiter ihrer Ortsgruppen, waren:
- Joh. Andrea, Arbeiter, Neuenkirchen, 5 Monate Gefängnis.
- Fritz Flindt, Melker, Wesselburen, 5 Monate Gefängnis,
- Emil Greve, 2 Monate Gefängnis,
- Ferdinand Hamann, 6 Monate Gefängnis.
- Claudius Kruse, Wöhrden, 5 Monate Gefängnis,
- Johannes Klünder, 6 Monate Gefängnis,
- Friedrich Kremkus, 6 Monate Gefängnis,
- Carsten Landau, 5 Monate Gefängnis,
- Albert Lenz, Wesselburen, 5 Monate Gefängnis,
- Otto Lenz, Norddeich, 5 Monate Gefängnis,
- Georg Schulz, 6 Monate Gefängnis,
- Friedrich Wittmaack, 5 Monate Gefängnis,
- Karl Krawzak, frei.
- Ferd. Rohde, frei,
- Jacob Wittmaack, frei.
vorherige Seite
|
Gerds Webseite
|
nächste Seite
|