Auch zur "Machtübernahme" durch die NSDAP am 30. Januar 1933 befindet sich
Christian Heuck in Freiheit. Sie wird aber nicht von langer Dauer sein, denn
mehrere Verfahren sind gegen ihn anhängig, darunter eines wegen
Hochverrats, das ihn ein Jahr Gefängnis einbringen wird. Als nach dem
Reichstagbrand im Frühjahr 1933 alle kommunistischen und
sozialdemokratischen Funktionäre inhaftiert werden, sitzt Christian Heuck
bereits im Straf- und Jugendgefängnis Neumünster ein. Er wird zum
"Schutzhäftling". Nach der Verhaftung wird das Auto Heucks gegen Proteste
seiner Frau "beschlagnahmt".
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