Nach der Schlägerei wird Christian Heuck sofort in Untersuchungshaft überführt, ein ebenfalls angeschuldigter SA-Führer darf auf freiem Fuß bleiben. Im Jahre 1930 folgt nach einem recht voreingenommenen Prozess die Quittung für die "Blutnacht von Wöhrden": 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis unter Anrechnung der sechsmonatigen U.-Haft für Christian Heuck. Nach der mörderischen Schlägerei in Wöhrden brechen sämtliche Dämme, wie die nachfolgende Aufzählung zeigt:

Terror überall

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