HEUCKS ENDE
Wie sich Christian Heucks weiterer Weg zwischen 1930 und 1932 gestaltete ist nicht belegt. Sein Reichstagsmandat hat er scheinbar nicht gänzlich wahrgenommen -oder wahrnehmen können: „Am 17.2.32 ist aus Kiel das Bewerbungsgesuch für die ehrenamtliche Stellung eines Bügermeisters der Stadt Wesselburen vom früheren Reichstagsabgeordneten Christian Heuck (Komm.) eingegangen” (DLZ).
Unklar sind die weiteren Geschehnisse. Fest steht nur: Seit Anfang 1933 kandidierte er zur Kieler Stadtverordnetenwahl.
Am 4.2.1933 war er verhaftet worden, weil er ein Flugblatt mit der Aufforderung, sich an einer einheitlichen Aktion gegen die faschistische Terrorherrschaft zusammenzuschließen, herausgegeben hatte.
Am 28.2.1933 wurde von den Nazis, nach den Reichtagsbrand, die Notverordnung erlassen. Es begann eine Verhaftungswelle- vor allem gegen Kommunisten.
Am 5.3. kandidierte er erneut zur Reichstagswahl. Die Kommunisten errangen zwei Mandate. Heuck konnte sein Mandat nicht antreten.'
Am 23.3.1933 wurde das Ermächtigungsgesetz durchgepeitscht. Dazu waren mehrere Reichtagsabgeordnete von den Nazis verhaftet worden.
16.5.1933: Anklage wegen Vorbereitung zum Hochverrat.
27.6.1933: Verurteilung zu 1 Jahr Gefängnis. Am 23. kurz vor seinem Geburtstag wurde er von SS ermordet.
Als seine Frau die Freigabe der sterblichen Überreste durchgesetzt und ihre Überführung nach Kiel veranlasst hatte, fanden sich auf dem Kieler Urnenfriedhof Tausende Männer und Frauen ein, um ihm das letzte Geleit zu geben. Kein Gestapoaufgebot hat dieses wuchtige Bekenntnis der Liebe und Verehrung zu verhindern vermocht.1
Sein Mörder machte Karriere als Polizeidirektor in Flensburg und 1941 als SS -Polizeiführer Estland, wurde nach 1945 zum Tode verurteilt, später begnadigt und 1955 entlassen.
John Scheer; Eugen Schönhaar; Erich Steinfurth; Ingenieur Weisel; Münichreiter; Willi Franz; Dressel; Heuck; Erich Müsam; Professor Lessing; (Arbeiter Illustrierte Zeitung; 1934)
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